13. Juni 2024
Das seit zwei Monaten in Kraft getretene Gesetz bietet die Möglichkeit, eine Gebührenbefreiung für den Wohnungskauf zu erhalten.
Die Befreiung gilt nur für die Eintragungsgebühren (1,1% oder 1,2 % vom Wert des einverleibten Rechts) für Eigentums- und Pfandrecht.