Aufgrund der Energiekrise haben die Stromanbieter ab dem Jahr 2022 die Preise massiv erhöht. Nachfolgend kam es für Verbraucher der Unternehmen – beispielsweise auch dem Verbund - zu hohen Nachzahlungen.
Wird ein Flug gestrichen, besteht Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten bzw. einer Ersatzbeförderung. Bei Information der Annullierung weniger als zwei Wochen vor Abflug besteht im Normalfall ein Entschädigungsanspruch von bis zu € 600,-
Die Whistleblower-Richtlinie der EU verpflichtet grds bereits seit 17.12.2021 sämtliche Unternehmen mit mehr als 249 ArbeitnehmerInnen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Einführung eines Meldesystem für HinweisgeberInnen.
Was können Geschädigte tun? Wie kann man sich als Anleger schüzen? Welche steuerlichen Fragen stellen sich? Dr. Wolfgang Haslinger beantwortet diese brennenden Fragen zu Kryptowährungen..
Dr. Haslinger zu Energiekrise - Energiepreis-Erhöhungen & Reichweiten-Lüge bei E-Autos.
Wo ergeben sich neue Herausforderungen für Konsumenten und wie können wir helfen?
Hohe Inflation – Preisspirale Verbraucherpreisindex und steigende Wohnkosten: sind Preiserhöhungen von Mieten generell möglich? Dr. Haslinger bespricht die brennendsten Rechtfragen.
In Zeiten stark steigenden Zinsen und Abwertung des Euro gegenüber anderen Währungen (CHF) ergeben sich für Kreditnehmer Probleme und Rechtsfragen! Dr. Haslinger beantwortet Ihre Fragen.
In den letzten Tagen und Wochen wurden Flüge gestrichen bzw hatten Verspätungen. In EU & USA fielen aus Personalmangel/Streiks (Easyjet und Ryanair, Paris -CDG & Orly) hunderte Flüge aus.Welche Rechte haben betroffene Passagiere?
Die beiden handelnden Personen des Bitcoin Veranlagungsmodells des Vereins Da Vinci wurden vom Landesgericht für Strafsachen Wien am 25.5.2022 zu den wesentlichen Punkten der Anklage schuldig wegen schweren Betrugs gesprochen.
Wiener Ärztekammerwahl: Anzeige wegen Wählertäuschung
durch Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger als Privatbeteiligtenvertreter eingebracht. Einige mutmaßlichen Ereignisse rund um die voraussichtliche Wahl des Präsidenten sind fragwürdig.
Der (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen wesentlich gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung (mehr als 3 Stunden) an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, hat Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Neu ist, dass dies auch dann gilt, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden sind.