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18. Oktober 2024Weitere Erfolge für Fremdwährungskreditnehmer und Tilgungsträgergeschädigte


Spezialisiertes Fachwissen von Rechtsanwalt Doktor Haslinger macht sich für Mandanten bezahlt: weitere vorteilhafte Lösungen mit diversen Gegnern wie Lebensversicherungen, Banken & Co erzielt!
Seit mittlerweile 15 Jahren beschäftigt sich Rechtsanwalt Haslinger mit der Problematik von Fremdwährungskrediten (CHF/Schweizer Franken usw.) und den damit zusammenhängenden Problemen der diversen Tilgungsträger (klassische Lebensversicherung, funkgebundene Lebensversicherung, Wertpapiere…). Dieses spezialisierte Know-How und Engagement hat bereits vielen Geschädigten zu einem Schadensminimierten Ausgang verholfen. Auch zuletzt konnten in diversen Verfahren vorteilhafte Lösungen für unsere Mandanten erzielt werden. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit kann auf Details hier nicht eingegangen werden. Doch was sind die Hintergründe der vorliegenden Problematik:
Wieso hat man sich für einen Fremdwährungskreditvertrag überhaupt entschieden?
Fremdwährungsdarlehen, die von Banken wie der Bank Austria oder der Raiffeisenbank angeboten wurden, erschienen auf den ersten Blick oft als attraktive Option, da sie mit scheinbar günstigen Zinssätzen und vorteilhaften Konditionen in einer Fremdwährung (wie beispielsweise dem Schweizer Franken oder japanischen Yen) werben. Das kann insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen in Euro verlockend wirken. Doch bei näherer Betrachtung bergen solche Darlehen erhebliche Risiken für den Kreditnehmer.
Problem des Fremdwährungskredites:
Die Situation für Kreditnehmer, die einen Fremdwährungskreditvertrag abgeschlossen haben, bleibt in den meisten Fällen angespannt. Trotz der durchgehenden Rückzahlungen wird der aufgenommene Kreditbetrag nicht geringer, im Gegenteil, er schießt in die Höhe.
Weitere Probleme finden sich vor allem in:
Wechselkurs:
Eines der größten Risiken bei Fremdwährungskrediten ist die Veränderung des Wechselkurses.
Während die Kreditsumme ursprünglich in einer Fremdwährung zu einem günstigen Zinssatz aufgenommen wird, kann sich der Wert dieser Fremdwährung gegenüber dem Euro im Laufe der Zeit erheblich verändern. Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Euro ansteigt, muss der Kreditnehmer im schlimmsten Fall deutlich höhere Beträge für die Rückzahlung leisten, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung führt.
Fehlende Transparenz:
Zudem wurden viele dieser Kredite mit komplexen, schwer verständlichen Vertragsbedingungen und Klauseln ausgestattet, die es dem durchschnittlichen Verbraucher erschwerten, die tatsächlichen Risiken richtig zu erfassen. Häufig waren die Klauseln so formuliert, dass sie dem Kreditnehmer im Falle eines ungünstigen Wechselkursverlaufs zusätzlich benachteiligten. Diese Intransparenz und die möglicherweise absichtliche Verschleierung der wahren Risiken durch die Banken führten dazu, dass viele Kreditnehmer, später mit hohen finanziellen Belastungen und einer erheblichen Überschuldung konfrontiert wurden.
Aufgrund der Komplexität und schwer verständlichen Formulierungen haben Kreditnehmer oft Schwierigkeiten, die tatsächlichen Kosten des Kredits oder das Risiko des Wechselkursverlusts zu verstehen, besonders wenn die Kreditbedingungen nicht transparent oder klar formuliert sind.
Volatiles Finanzinstrument:
Es handelt sich um eine Finanzierungsform, bei dem Verbraucher mit Geld, dass sie noch nicht haben, auf eine Rückzahlung vertrauen, deren Höhe vom Zusammenspiel vieler komplexer Variablen abhängt. Die Märkte für Fremdwährungen können stark schwanken, was zusätzliche Unsicherheiten für den Kreditnehmer mit sich bringt. Auch geopolitische oder wirtschaftliche Ereignisse (wie politische Instabilität, Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen) können die Wechselkurse erheblich beeinflussen.
Zinsrisiko:
Bei Fremdwährungskrediten sind oft die Zinssätze bei Ausnützung in Fremdwährung höher als in der heimischen Währung, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Zudem können Änderungen der Zinssätze in der Fremdwährung die Rückzahlungsraten beeinflussen, was zu finanziellen Unsicherheiten führen kann.
Folgen des Abschlusses:
Die Auswirkungen dieser Praktiken wurden in vielen Fällen erst nach Jahren deutlich, als sich die Kreditnehmer die enorm gestiegene Darlehenshöhe nicht mehr leisten konnten. Dies führte zu einer breiten Diskussion über die Verantwortung der Banken und die Notwendigkeit, Kunden besser über die Risiken solcher Finanzprodukte aufzuklären und strengere Regulierungen zu schaffen.
Wieso waren solche Fremdwährungskreditverträge überhaupt erlaubt?
Nach einem Eingreifen der Finanzmarktaufsicht (FMA) vergeben österreichische Banken seit 2008 keine Fremdwährungskredite mehr an Verbraucher. Dies aus gutem Grund: Das mit diesen Krediten verbundene Risiko wurde den Kreditnehmern oft nicht ausreichend bewusst gemacht, sondern von den Banken minimiert. Von Anfang an waren diese Kredite ein hochriskantes Spekulationsinstrument, das für den durchschnittlichen Kunden völlig ungeeignet war.
Sogenannte endfällige Fremdwährungskreditverträge wurden ursprünglich so strukturiert, dass sie über angesparte Tilgungsträger zurückgezahlt werden sollten. Diese Modelle, die häufig von den Banken aus Provisionsgründen empfohlen wurden, dienten jedoch in erster Linie den Banken und nicht den Kreditnehmern. Sie funktionierten für den Kreditnehmer oft nicht wie erwartet und führten zu weiteren Problemen.
Bereits erzielte Erfolge:
- Im Februar 2022 gelang es Dr. Haslinger, in einem von ihm geführten Verfahren eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu erzielen (6 Ob 51/21z).
Der OGH entschied, dass die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten Transparenzerfordernisse auch auf österreichische Kreditverträge für Fremdwährungskredite anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass im Falle eines Fremdwährungskredits genau geprüft werden muss, ob der Kreditnehmer ausreichend über die Risiken und die spezifischen Eigenschaften des Kredits informiert wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Kreditvertrag für ungültig erklärt werden.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil Rs C-520/21 – Arkadiusz Szcześniak – eine weitere Verschärfung des Verbraucherschutzes im Hinblick auf missbräuchliche Fremdwährungsklauseln in Darlehensverträgen beschlossen. Der Fall stammte aus Polen, bei dem eine Bank eine Fremdwährungsklausel in Schweizer Franken verwendet hatte. Der EuGH entschied, dass diese Klausel missbräuchlich sei und deshalb der gesamte Kreditvertrag als nichtig betrachtet wird.
Dieses Urteil verdeutlicht, dass Klauseln, die Verbraucher unangemessen benachteiligen – in diesem Fall durch die Einbeziehung von Fremdwährungen, die für den Kreditnehmer schwer nachvollziehbare Risiken mit sich bringen – als unzulässig erachtet werden können.
- In einem aktuellen Urteil hat das Bezirksgericht Graz-Ost entschieden, dass eine Verrechnung von den sogenannten „Bearbeitungsgebühren“ unzulässig sei.
Was können Sie tun, wenn Sie davon betroffen sind?
Da man nie pauschal sagen kann, wie die Chancen für einen jeweiligen Fall stehen empfiehlt es sich daher, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten und das genaue Vorgehen im Detail zu besprechen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Fall und Unterlagen von Herrn Dr. Haslinger sorgfältig überprüfen zu lassen, um festzustellen, ob und gegen wen Ihre Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können. Dr. Haslinger, spezialisiert auf Verbraucherrecht und Versicherungsrecht, bietet österreichweit Unterstützung an. Sie können uns Ihre Anliegen per E-Mail an office@ra-haslinger.at mitteilen oder besuchen Sie unsere Website www.ra-haslinger.at für weitere Informationen.
Wir haben die Kosten im Blick:
Kooperation mit Ihrem Rechtschutz
Herr Dr. Haslinger kooperiert mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und setzt sich dafür ein, die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Umständen kostenlos zu erhalten.
Ihre Rechtsfragen sind bei uns in kompetenten Händen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M.
E-Mail: office@ra-haslinger.at
Website: www.ra-haslinger.at