Update, Vienna, 2.2.2022: The criminal trial in the case “Da Vinci Group Bitcoin Scam” starts on February 24, 2022 in Vienna, Austria.
2. Februar 2022Wählertäuschung: Massive Vorwürfe gegen Wiener Ärzte-Vertreter
2. Mai 2022Der (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen wesentlich gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung (mehr als 3 Stunden) an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, hat Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Neu ist, dass dies auch dann gilt, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden sind.
Wesentlich laut EuGH ist lediglich, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, damit die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt.
Grundsätzlich haben Reisende die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe auf bis zu 600 Euro.
In seinem Urteil hat der Gerichtshof nunmehr erstmals ausgesprochen, dass ein Flug mit einmaligem oder mehrmaligem Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung ist, für die Zwecke des nach dem Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsanspruchs der Fluggäste eine Gesamtheit darstellt. Die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung stellt demgemäß auf den ersten Abflugort und das Endziel des Fluges ab. Dieses Luftfahrtunternehmen wird daher vom EuGH als im Namen des vertraglichen Luftfahrtunternehmens handelnd angesehen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M. ist Spezialist in Reise- und Fluggastrecht.