Schweizer Franken – Fremdwährungskredite – Konvertierung empfohlen?
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17. Dezember 2023Schweizer-Franken-Kredit: Was tun?
Schweizer-Franken-Kredit: Was tun?
Für Kreditnehmer, die mit Schweizer-Franken-Krediten zu kämpfen haben, bleibt die Situation herausfordernd. Trotz kontinuierlicher Rückzahlungen schrumpft der Kreditbetrag nicht. Weder Experten noch Banken haben klare Lösungen für diese Situation. Dennoch gibt es einige Ratschläge für Kreditnehmer, die sich fragen, wie sie vorgehen sollen. 
Für Kreditnehmer, die mit Schweizer-Franken-Krediten zu kämpfen haben, bleibt die Situation herausfordernd. Trotz kontinuierlicher Rückzahlungen schrumpft der Kreditbetrag nicht. Weder Experten noch Banken haben klare Lösungen für diese Situation. Dennoch gibt es einige Ratschläge für Kreditnehmer, die sich fragen, wie sie vorgehen sollen. 
Den Schweizer-Franken-Kredit in Euro konvertieren: Ja oder Nein?
Die Entscheidung, von Schweizer Franken auf Euro zu wechseln, hängt von persönlichen Faktoren ab und erfordert Expertenrat. In vielen Fällen werden Schweizer-Franken-Kreditnehmer einen Gesamtverlust hinnehmen müssen. Für Unsicherheit bietet sich ein Stufenplan an, der eine schrittweise Umstellung auf Euro ermöglicht, um Risiken zu minimieren und sicher in die Heimatwährung zu wechseln.
Prognose: Entwicklung des Schweizer-Franken-Kredits bis 2025
Experten sagen, es sei schwierig, eine Prognose für den Schweizer Franken bis 2025 zu erstellen, da seine Kursentwicklung politisch gesteuert sei. Fact ist, dass es nicht nur während der Corona-Krise & Urkraine Krise einen starken Aufwertungsdruck gab; teilweise hat daraufhin die Schweizerische Nationalbank (SNB) massiv interveniert, was zu hohen Bilanzverlusten führte. In den Jahren 2020 und 2021 gab die SNB 110 Mrd. bzw. 21,1 Mrd. CHF aus, um die Aufwertung des Frankens zu begrenzen. Bis zum zweiten Quartal 2022 summierten sich die Devisenkäufe auf 350 Mrd. CHF. Dieser stetige Aufwährtstrend besteht - was für die kreditgewährenden Banken erkennbar war aber verschwiegen wurde - seit den 1970-Jahren.
Warum waren Endfällig Fremdwährungs-Kredite überhaupt erlaubt?
Erst nach einem Einschreiten der FMA, seit 2008 vergeben österreichische Banken keine Schweizer-Franken-Kredite mehr an Verbraucher mit Euro-Einkommen. Dies aus guten Gründen, denn das damit verbundene enorme Risiko, welches den Kreditnehmer nicht bewusst gemacht wurde, hingegen von den Banken bewusst verniedlicht wurde, machte diese, von Anfang an zu einem hochtoxischem Spekulationsinstrument, das für den durchschnittliche Kunde völlig ungeeignet war!
Spät aber doch haben sich diese Risiken, die den Banken bekannt waren bzw hätten bekannt sein müssen, schmerzhaft realisiert: so haben Fremdwährungskredite für Kreditnehmer, die mit einem Wechselkurs von 1,45 bis 1,55 Schweizer Franken zum Euro eingestiegen sind, enormen Schaden angerichtet.
Hinzukommt, dass sogen. endfällige Schweizer-Franken-Kredite ursprünglich durch angesparte Tilgungsträger abbezahlt werden sollten. Auch diese provisonsgetriebenen Modelle funktionierte nur für die vermittelnde Bank, nicht aber für den Kunden.
Spät aber doch haben sich diese Risiken, die den Banken bekannt waren bzw hätten bekannt sein müssen, schmerzhaft realisiert: so haben Fremdwährungskredite für Kreditnehmer, die mit einem Wechselkurs von 1,45 bis 1,55 Schweizer Franken zum Euro eingestiegen sind, enormen Schaden angerichtet.
Hinzukommt, dass sogen. endfällige Schweizer-Franken-Kredite ursprünglich durch angesparte Tilgungsträger abbezahlt werden sollten. Auch diese provisonsgetriebenen Modelle funktionierte nur für die vermittelnde Bank, nicht aber für den Kunden.
Was können Kreditnehmer tun?
Eine Vielzahl der vor 2008 abgeschlossenen Kreditverträge, erfüllt die notwendigen Transparenzerfordernisse nicht!
Als Rechtsanwalt rate ich dazu, Kreditvertrags-Klauseln prüfen zu lassen: Viele Kredite könnten unter die von EuGH bzw. OLG/OGH aufgestellten Kriterien fallen, wonach der Kreditvertrag unwirksam sein könnte.
In meiner Anwaltskanzlei überprüfe ich - zu einem vergünstigten Pauschalpreis - Kreditverträge und berate individuell in einem Beratungsgespräch (online, telefonisch oder persönlich) über individuellen Möglichkeiten, Chancen und Risiken.
Betroffene Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung mit dem „Baustein-Vertragsrechtschutz“ zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages verfügen (auch wenn diese mittlerweile nicht mehr besteht bzw. storniert wurde), können ggf. im Rahmen der Beratung ohne weitere Kosten Rechtsschutzdeckung - auch für ein allfälliges Gerichtsverfahren - erhalten.
Ich vertrete und berate Geschädigte aus ganz Österreich. Je nach Fall zu Fall konnten in der Vergangenheit, teils auch außergerichtlich - Schadenersatzzahlungen bzw. eine Verminderung des aushaftenden Kredites erwirkt werden.
Kontaktdaten:
RA Dr. Wolfgang Haslinger:
Währingerstr. 3/8, 1090 Wien Festnetz: +43 1 934 6260
Mobil: +43 664 999 470 83
E-Mail: office@ra-haslinger.at