Großer Erfolg im Krypto-Betrugsfall „da Vinci“ – von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger vertretenen Anlegern wurden Schadenersatzbeträge zugesprochen!
4. Juni 2022Immobiliendarlehen – Zinswende und Fremdwährungskredite
25. Juli 2022FAQ: Flugchaos in Europa und USA - Zahlreiche Verspätungen und Ausfälle – welche Fluggastrechte bestehen?
In den letzten Tagen und Wochen wurden Flüge gestrichen bzw hatten Verspätungen. In EU & USA fielen aus Personalmangel/Streiks (Easyjet und Ryanair, Paris-CDG & Orly) hunderte Flüge aus.
- Welche Rechte haben betroffene Passagiere?
Hat sich ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet? Diesfalls kann man von der Airline Geld bekommen, wenn der Flug in einem europäischen Land gestartet oder gelandet ist. - Welche Rechte gelten bei Anschlussflügen außerhalb der EU?
Hat man einen Anschlussflug an einem Flughafen außerhalb Europas, aber verpasst diesen, da der Zubringerflug verspätet war, so hat man in vielen Fällen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Dabei gilt es, das Folgende zu beachten:
Der verspätete Flug muss in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fallen. Die Verspätung am endgültigen Zielort muss mindestens 3 Stunden betragen. - Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! - Außergewöhnliche Umstände: Besteht ein Recht auf Rückerstattung?
Das Recht auf eine Entschädigung besteht so fern, die Fluggesellschaft Verantwortung für den Grund der Verspätung oder Annullierung trägt. In weitaus mehr Fällen können Passagiere jedoch das Recht auf Rückerstattung ihrer Ticketkosten haben. Insbesondere, wenn Fluggäste von einer Annullierung betroffen sind und wenn der Grund für einen Flugausfall ein außergewöhnlicher Umstand ist (zB schlechtes Wetter, Naturkatastrophen)
Ein Recht auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten kann auch dann bestehen, wenn Sie bereits mehr als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurden. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet eine Entschädigung auszuzahlen. - Muss ich einen Gutschein akzeptieren?
Häufig weigern Sich Airlines diese Rückerstattung auszuzahlen und bieten Fluggästen stattdessen einen Gutschein an. Sie sind nicht dazu verpflichtet, diesen Gutschein anzunehmen. - Muss die Airline auch die Kosten meines Rechtsanwaltes übernehmen?
In der Regel ja! Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M arbeitet als Experte im Fluggastrecht mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und vertritt laufend geschädigte Flugpassagiere gegen nationale und internationale Airlines.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M. ist Spezialist in Reise- und Fluggastrecht.