Hochwasserschäden und Versicherungsschutz: welche Ansprüche stehen Ihnen als Betroffene zu?
2. Oktober 2024Frau gewann 7000 Euro in Onlinekasino – jetzt muss sie das Geld zurückzahlen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Auflösung und Rückabwicklung eines Glücksspielvertrages über illegale Onlinekasinos bestätigt, da diese absolut nichtig sind. Dies bedeutet, dass die Verträge rückabgewickelt werden müssen und somit sowohl Gewinne als auch Verluste von beiden Seiten zurückgefordert werden können.
Diese Entscheidung betrifft wohl viele Glücksspieler, da sich viele nicht darüber bewusst sind, dass in Österreich nur die Casinos Austria (Win2day) Onlineglücksspiele anbieten dürfen, jedoch alle anderen Anbieter illegal sind.
Rückblick & Aktuelles zum Thema Glücksspiele
In den vergangenen Jahren haben bereits viele Spielsüchtige ihre Verluste erfolgreich zurückgeklagt, nun nutzen auch die Anbieter die Rückabwicklung des Vertrages, um auch ihre Verluste wieder einzuklagen.
In diesem Fall lag der Gewinn des Glücksspiels bei 7000 Euro, der jedoch vom Onlinekasino wieder zurückgefordert werden konnte.
Näheres zum Urteil
Der Glücksspielvertrag sah einen Gewinn in Höhe von 7000 Euro für die Spielerin vor, als sie jedoch die Verluste einklagte, erhob auch das Onlinekasino seinerseits eine Klage und verlangte die Gewinnsumme von ihr zurück.
Diese wurde zunächst vom Bezirksgericht Donaustadt abgelehnt, der OGH gab allerdings in letzter Instanz dem Onlinekasino recht, da das Onlinekasino keines der Casinos Austria ist, und die Verträge daher absolut nichtig sind.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie in der Vergangenheit die Leistungen von diversen Onlinekasinos in Anspruch genommen haben und sogar Gewinne erzielt haben, müssen Sie sich zunächst darüber bewusst sein, dass fast alle Onlinekasinos in Österreich illegal sind.
Glücksspielverträge sind daher laut dem Urteil des OGH absolut nichtig und das Kasino kann die Gewinne wieder zurückfordern.
Dies gilt aber nicht nur für Ihre Gewinne, sondern auch für Verluste, die Sie selbst ebenfalls vom Onlinekasino zurückfordern können.
Was können Sie tun, wenn Sie davon betroffen sind?
Falls Sie selbst einen Glücksspielvertrag bei einem anderen Anbieter als den Casinos Austria geschlossen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Haslinger ist spezialisiert auf Verbraucherrecht und bietet österreichweit Unterstützung an, gerne können Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an office@ra-haslinger.at mitteilen oder unsere Website www.ra-haslinger.at besuchen, um weitere Informationen zu erhalten
Nicht nur das, Herr Dr. Haslinger kooperiert mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und setzt sich dafür ein, im Falle von Rechtsstreitigkeiten die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Umständen kostenlos zu erhalten.
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