Prozessfinanzierung – FAQ
12. Januar 2023Whistleblowing – Wie errichtet man ein Meldesystem und wie geht man mit Daten richtig um?
13. Januar 2023Eine aktuelle Entscheidung des Tiroler Oberlandesgerichtes gibt geschädigten Schweizer Franken Kreditnehmern Recht: Der Vertrag ist ungültig und muss rückgängig gemacht werden.
Infolge der aktuellen Situation und aufgrund der Tatsache, dass geschädigte Kreditnehmer seit mehr als 15 Jahren österreichweit von mir vertreten werden, möchte ich gerne einen kurzen Überblick über die Entwicklung der österreichischen Judikatur betreffend Fremdwährungskredite, geben:
In zahlreichen Prozessen wurden Banken in der Vergangenheit zu Schadenersatz verpflichtet, da Fehlberatungen betreffend Währungsrisiko und Auswahl bzw. Geeignetheit des Tilgungsträgers festgestellt werden konnten. Der OGH entschied zunächst höchst unterschiedlich und in weiterer Folge tendenziell - insbesondere was die Frage der Verjährung betraf – zunehmend kreditnehmerfeindlich.
Eine maßgebliche Judikaturwende führte zunächst der EuGH an und entschied die Ungültigkeit polnischer Kreditverträge in Fremdwährung. Doch der OGH lies zunächst die diesbezügliche EuGH-Judikatur unbeachtet.
Daraufhin initiierte COBIN CLAIMS gemeinsam mit mir bereits vor Jahren frühzeitig eine Aktion zur Klausel-Kontrolle: Beinahe 600 Betroffene - und damit die wohl größte Geschädigten-Gemeinschaft Österreichs betreffend Fremdwährungskredite - haben sich bereits dieser von COBIN CLAIMS und mir, Dr. Wolfgang Haslinger, betreuten Sammelaktion „CHF-Kredite“ angeschlossen.
Erste Erfolge für Kreditnehmer
Im Februar 2022 konnte ich – in einem von mir geführten Verfahren - die erste diesbezüglich bahnbrechende Entscheidung des OGHs (6 Ob 51/21z) erzielen:
Der OGH entschied, dass die vom EuGH geforderten Transparenzerfordernisse für Fremdwährungskredite auch auf österreichische Kreditverträge anzuwenden sind. Die Folge: es ist individuell zu prüfen, ob Kreditnehmer ausreichend über Risiken und die Eigenschaften des Fremdwährungskredites informiert wurden, andernfalls der Kreditvertrag ungültig sein kann.
Der juristische Hintergrund
Fakt ist, dass den Kreditnehmer meist nur Euro ausbezahlt wurde und lediglich im Hintergrund die Fremdwährung rechnerisch abgewickelt wurde. Dabei wurden Wechselkurse sowie Risiken oftmals nicht ausreichend transparent dargelegt: Demgegenüber muss laut EuGH die Bank in genauen und nachvollziehbaren Kriterien angeben, wie es sich die Schuld des Verbrauchers berechnet und welche konkreten Risiken bestehen, bspw. wie sich die Schuld entwickeln kann. Der OGH entschied daher in dem von mir geführten Verfahren - zu einem von der Unicredit Bank Austria verwendeten Kreditvertrag - dass, individuell zu prüfen sei, ob diese Kriterien im Rahmen des Vertragsabschlusses erfüllt wurden oder nicht. Der bloße schriftliche Kreditvertrag reicht dafür meist nicht aus!
Konsequenzen für betroffene Kreditnehmer
Ist der Kreditvertrag ungültig, so hat das zur Folge, dass eine Rückabwicklung zu erfolgen hat; dh der Kreditnehmer hat die aufgenommene Euro-Kreditsumme an die Bank zurück zu zahlen. Die Verluste und Nachteile aus dem Wechselkurs müssen von der Bank selbst in voller Höhe getragen werden. Ob und in welcher Höhe Zinsen für den Kredit gefordert werden können, blieb letztlich hingegen offen.
Die neuesten Entscheidungen
In einer weiteren Entscheidung (4 Ob 208/21y) sprach hingegen der OGH aus, dass in dem Fall, dass tatsächlich ein Fremdwährungskredit zwischen den Vertragsparteien gewollt war und damit wirksam zustande kam, sich Kreditnehmer, die laufend (entsprechend klarstellende) Abrechnungen erhielten, nicht auf die Ungültigkeit des Vertrages berufen können.
Demgegenüber gab das Oberlandesgericht Innsbruck in der aktuellen Entscheidung neuerlich Kreditnehmern, die sich auf die Unwirksamkeit der schriftlichen Vertragsklauseln der betreffenden österreichische Bank beriefen, wiederum zur Gänze Recht. Das OLG entschied damit ebenso die Unwirksamkeit des Kreditvertrages.
Was können Kreditnehmer tun?
Eine Vielzahl der vor 2008 abgeschlossenen Kreditverträge, erfüllt die notwendigen Transparenzerfordernisse nicht!
Als Rechtsanwalt rate ich dazu, Kreditvertrags-Klauseln prüfen zu lassen: Viele Kredite könnten unter die von EuGH bzw. OLG/OGH aufgestellten Kriterien fallen, wonach der Kreditvertrag unwirksam sein könnte.
In meiner Anwaltskanzlei überprüfe ich - zu einem vergünstigten Pauschalpreis - Kreditverträge auf missbräuchliche Klauseln und berate individuell in einem Beratungsgespräch (online, telefonisch oder persönlich) über individuellen Möglichkeiten, Chancen und Risiken.
Betroffene Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung mit dem „Baustein-Vertragsrechtschutz“ zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages verfügen (auch wenn diese mittlerweile nicht mehr besteht bzw. storniert wurde), können ggf. im Rahmen der Beratung ohne weitere Kosten Rechtsschutzdeckung - auch für ein allfälliges Gerichtsverfahren - erhalten.
Ich vertrete und berate Geschädigte aus ganz Österreich. Je nach Fall zu Fall konnten in der Vergangenheit, schon aufgrund außergerichtlichen Aufforderungsschreiben, Schadenersatzzahlungen ohne Klage erwirkt werden.
Kontaktdaten:
RA Dr. Wolfgang Haslinger:
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